ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Spielregeln Lux-Vision AG

Gültigkeit

Alle unsere Verkäufe und Lieferungen unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind.

 

Preise, Angebote und Bestellungen

Die Preise verstehen sich immer exklusive MwSt. Für sämtliche Warensendungen verrechnen wir Verpackungs-, Porto oder Transportspesen.

Die Verkäuferin behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern.

Unsere Angebote erfolgen, sofern ihre Gültigkeit nicht ausdrücklich vermerkt ist, freibleibend und unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs.

Durch die Erteilung einer Bestellung anerkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen.

Nach erfolgter Bestellung können Abenderungen oder Annullierungen nur noch in beidseitigem Einverständnis erfolgen. Bei Spezialanfertigungen oder nicht Sortimentsgeführter Ware sind Abänderungen oder Annullierungen ausgeschlossen

Die Annahme und Ausführung von Aufträgen kann von einer Sicherstellung der Bonität oder einer

Vorauszahlung abhängig gemacht werden.

 

Lieferung

Die Lieferfristen werden nach bestem Vermögen eingehalten. Eventuelle Ersatzansprüche wegen Terminüberschreitungen können nicht anerkannt werden.

Die Verkäuferin bestimmt die Art des Versandes. Sie ist berechtigt, die Ware in Teilsendungen auszuliefern.

Die Ware reist auf Gefahr und Risiko des Empfängers.

Bei Lieferungen gilt die Unterschrift eines Arbeitnehmers des Empfängers als Bestätigung dafür, dass die Sendung vollständig und frei von sichtbaren Schäden ist.

 

Musterlieferungen

Mustersendungen werden fakturiert. Nur originalverpackte, aktuelle, vollständige und einwandfreie Muster werden gutgeschrieben. Leuchtmittel können nicht gutgeschrieben werden. Produkte die länger als 60 Tage bemustert wurden werden nicht gutgeschrieben,

 

Garantie

Die Garantie für das gesamte LUX – Vision AG Sortiment beträgt fünf Jahre nach erfolgter Lieferung. Von dieser Garantie sind Halogenleuchtmittel ausgeschlossen. Die Garantie beschränkt sich auf Mängel, welche nachweislich auf Material-, Ausführungs- oder Konstruktionsfehlern seitens LUX – Vision AG zurückzuführen sind. Jede weitere Garantie oder Schadensersatzleistung ist ausgeschlossen. Insbesondere werden keine Kosten für die Demontage, Wiedermontage und Programmierung von Leuchten und Apparaten oder deren Bestandteile sowie für irgendwelche Folgeschäden übernommen.

 

Zahlungskonditionen und Eigentumsvorbehalt

Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen. Abweichende Zahlungs- Bedingungen sind schriftlich zu vereinbaren.

Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, befindet er sich in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Für Mahnungen können Gebühren erhoben werden. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die durch den Zahlungsverzug entstehen, darunter fallen auch Verzugszinsen.

Die Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Der Kunde ermächtigt die LUX – Vision AG die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes im Register vorzunehmen.

 

Obligationenrecht

Soweit diese Geschäftsbedingungen keine speziellen Regelungen enthalten, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so sind die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Arlesheim.


 

Münchenstein 02.August 2016